AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe an Gewerbetreibende

I Geltungsbereich:

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge mit uns und gewerblichen Abnehmern. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine Geltung gegenüber privaten Endverbrauchern. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Die Nichtigkeit einer vereinbarten Bedingung berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.

II Bestellung:

Der Besteller ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Ware, die nicht vorrätig ist, sind wir berechtigt, innerhalb von drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme abzulehnen.

III Preise:

1) Alle Preise in unseren Angeboten sind, wenn nicht anders ausgezeichnet, Nettopreise in EURO. Zusätzlich werden Verpackung, Versand sowie die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Verbindlich sind allein die Preisangaben in unserer Auftragsbestätigung.
2) Alle angegebenen Preise ob Online, Email, Angebote oder auf Preisblättern sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung für uns bindend.
3) Die Angabe von Frachtkosten ist unverbindlich. Änderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen entweder zu Lasten des Käufers oder zu dessen Gunsten. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
4) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
5) Soweit sich Liefertermine aus Gründen verzögern, die der Käufer zu vertreten hat, gehen alle zusätzlichen Transport- sowie Lagerkosten zu Lasten des Käufers.

IV Lieferumfang:

1) der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
2) Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferung vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Betreiber zumutbar sind.
3) Abweichungen der Liefermenge von der Bestellmenge sind bis zu 15% gestattet. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Diese können gesondert berechnet werden.

V Lieferfristen:

1) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend die Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
2) Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen den Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

VI Annullierungskosten:

Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschdet der Möglichkeit, einen höhreren tatsächlichen Schaden geltend machen, 25% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

VII Auskünfte/Muster/Warenbeschreibungen

1) Alle von uns gemachten Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach besten Wissen, jedoch absolut unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, Eigenschaften sind ausdrücklich zugesichert.
2) Muster, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und alle sonstigen Angaben, diesen als ungefähre Richtwerte der Orientierung des Käufers und stellen keine unverbindliche Zusage dar, es sei denn, Angaben sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

VII Versand / Verpackung:

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns zusätzlich berechnet. Die Verpackung wird von uns nicht zurück genommen. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen, soweit dies vom Kunden nicht anders vorgeschrieben wird.

IX Zahlung:

1) Wir haben unsere Preise äußerst knapp kalkuliert. Aus diesem Grund sind wir auf schnelle Zahlungseingänge an gewiesen.
2) Die Belieferung kann von der vorherigen Bezahlung offen stehender Posten abhängig gemacht werden.
3) Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
4) Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
5) Verzugszinsen berechnen wir entsprechend der gesetzlichen Regelung mit 8% p.a. über dem Basiszinssatz.
6) Falls Skonto vereinbart worden ist, wird der Abzug vom Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von eventuellen Rabatten, Frachtkosten bzw. Versandkosten und sonstiger Kosten berechnet.
7) Wir gewähren bei Vorkasse und bei Teilnahme am Lastschrifteinzugverfahren 3% Skonto. Lastschriften werden ca. 8 Tage nach Auslieferung abgebucht.

X Gewährleistung

1) Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf offensichtliche Mängel hin unverzüglich zu untersuchen. Die Ware gilt bei erkennbaren Mängeln als genehmigt, wenn der Mangel nicht unverzüglich angezeigt wird. Für solche Mängel, die nur durch Untersuchung erkennbar sind, verlängert sich die Rügefrist um diejenige Frist, die für eine Untersuchung erforderlich wäre, unabhängig davon, ob eine Untersuchung tatsächlich stattfindet. Die Ware gilt sonst auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
2) Soweit der Besteller einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hat, hat er zunächst Anspruch auf Beseitigung von Fehlern oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Die Art der Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder für den Besteller weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar sind, kann der Besteller anstelle der Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

XI Haftung aus Delikt:

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch für Handlungen unsere Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

XII Eigentumsvorbehalt:

1) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird
3) Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst dann, wenn der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat.
4) Der Besteller ist berechtigt, die liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bietet davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5) Verzugszinsen berechnen wir entsprechend der gesetzlichen Regelung mit 8% p.a. über dem Basiszinssatz.
6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände zu anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7) Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
8) Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Vergütungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Gerichtsvollzieher bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle einer Zwangsvollstreckung in die Ware seitens Dritter zu widersprechen und uns davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Zahlungseinstellung, Vergleichsverfahren oder Insolvenz des Käufers sind die von uns gelieferten Waren unaufgefordert auszusondern und zu unserer Verfügung zu halten. Verkauf und Weiterveräußerung der Ware sind sofort einzustellen.
9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% überstiegen werden.

XIII Kataloge, Zeichnungen, Bilder:

Der Nachdruck unserer Kataloge, Zeichnungen sowie der Bilder, auch von Zeichnungen oder sonstigen Bildern unserer Onlineseiten, ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet. An Zeichnungen, Bilder und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Die Angaben in den Katalogen, Zeichnungen und Bildern über Leistungen und Abmessungen sind unverbindliche Richtwerte. Maß- und Konstruktionsänderungen im Zuge technischer Weiterentwicklung behalten wir uns vor.

XIV Erfüllungsort und Gerichtsstand:

1) Erfüllungsort für alle aus einem mit uns geschlossenen Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten ist Bergisch Gladbach.
2) Gerichtsstand für beide Teile ist Bergisch Gladbach.

Zuletzt angesehen